Als zertifizierter Energieberater für Wohngebäude auf der Expertenliste der DENA biete ich Ihnen folgende Dienstleistungen an:
Förderberatung
Bei Förderanträgen für einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (außer Heizung) ist die Mitwirkung eines Energieberaters verpflichtend:
Beratung zu Auswahl und Fördermöglichkeiten bei Einbau einer neuen Heizung zur Erfüllung der Informationspflicht nach § 71 Abs. 11 GEG.
Fachkundige Person nach § 60b oder § 88 Abs. 1 GEG
Erstellung individueller Sanierungsfahrplan (iSFp, 80% Förderung)
Baubegleitung (50% Förderung)
Energieausweise (Verbrauchsausweis, Bedarfsausweis)
Thermografie
Analyse Schimmelbildung (Wärmebrücken, Temperaturen, Luftfeuchtigkeit, Nutzerverhalten)
Beratung und Prognose Fotovoltaik
Jährliche Gashausschau gemäß TRGI 2018
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