Hier finden Sie demnächst mehr.

Als zertifizierter Energieberater für Wohngebäude auf der Expertenliste der DENA biete ich Ihnen folgende Dienstleistungen an:

Förderberatung 

Bei Förderanträgen für einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (außer Heizung) ist die Mitwirkung eines Energieberaters verpflichtend:

  • Technische Projektbeschreibung (TPB)
  • Technischer Projektnachweis (TPN)
  • Antragstellung
  • Bestätigung zum Antrag (BzA)
  • Bestätigung nach Durchführung (BnD)

Beratung zu Auswahl und Fördermöglichkeiten bei Einbau einer neuen Heizung zur Erfüllung der Informationspflicht nach § 71 Abs. 11 GEG.
Fachkundige Person nach § 60b oder § 88 Abs. 1 GEG 

Erstellung individueller Sanierungsfahrplan (iSFp, 80% Förderung)

Baubegleitung (50% Förderung)

Energieausweise (Verbrauchsausweis, Bedarfsausweis)

Thermografie

Analyse Schimmelbildung (Wärmebrücken, Temperaturen, Luftfeuchtigkeit,                                                Nutzerverhalten)

Beratung und Prognose Fotovoltaik

Jährliche Gashausschau gemäß TRGI 2018

 

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