Zur ordnungsgemäßen Verwaltung nach § 26a WEG-Gesetz gehört seit 2020 die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Der Verwalter ist neben der Eigentümerversammlung das wichtigste Organ der Eigentümergemeinschaft.
Die Zertifizierung von Verwaltern ist Aufgabe der IHK.
Sie ist verpflichtend:
- ab 9 Sondereigentumsrechten
oder - mehr als ein Drittel der Wohnungs- eigentümer verlangt die Bestellung eines Verwalters
In § 27 WEG sind die Rechte und Pflichten des Hausverwalters festgehalten. Diese können durch den Verwaltervertrag erweitert werden.
Aufgrund der weitgreifenden Haftung des Verwalters ist eine Vermögensschaden-Haftpflicht- versicherung vorgeschrieben.
Transparente Preise sind die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Abhängig vom Umfang der vereinbarten Leistung gestalte ich meine Preise nachvollziehbar und fair.
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