Die Verwaltung von Wohnungseigentum

Zur ordnungsgemäßen Verwaltung nach § 26a WEG-Gesetz gehört seit 2020 die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Der Verwalter ist neben der Eigentümerversammlung das wichtigste Organ der Eigentümergemeinschaft.

Zertifikat

Die Zertifizierung von Verwaltern ist Aufgabe der IHK.
Sie ist verpflichtend:
- ab 9 Sondereigentumsrechten     
oder                                                     - mehr als ein Drittel der Wohnungs-     eigentümer verlangt die Bestellung     eines Verwalters


 

Aufgaben

In § 27 WEG sind die Rechte und Pflichten des Hausverwalters festgehalten. Diese können durch den Verwaltervertrag erweitert werden.

Aufgrund der weitgreifenden Haftung des Verwalters ist eine Vermögensschaden-Haftpflicht-         versicherung vorgeschrieben.

Faire Preise

Transparente Preise sind die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Abhängig vom Umfang der vereinbarten Leistung gestalte ich meine Preise nachvollziehbar und fair.
 

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